Packaging and Packaging Waste Regulation ("PPWR") - die geplante EU-Verpackungsverordnung im Überblick

Als führender Anbieter von nachhaltigen Verpackungslösungen unterstützen wir das Ziel der Europäischen Union, die Kreislauffähigkeit von Verpackungen zu fördern und die Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu reduzieren. Um unseren Kunden zu helfen, sich in den neuen Vorschriften zurechtzufinden, die die Zukunft der Verpackungen in der EU maßgeblich bestimmen, haben wir hier aktuelle Informationen, ihre Bedeutung, Ziele und Unterschiede zwischen den bestehenden Vorschriften und den wichtigsten Maßnahmen, die mit der neuen Gesetzgebung eingeführt werden, zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgenden Informationen um eine allgemeine Zusammenfassung der vorläufigen PPWR-Entscheidung auf der Grundlage der von den zuständigen EU- und nationalen Behörden zur Verfügung gestellten öffentlich zugänglichen Informationen handelt. 

Die Informationen wurden von uns nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität überprüft. Wir übernehmen keine Gewährleistungen oder Garantien oder eine sonstige Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen.Die Informationen stellen keinerlei Beratung unsererseits, insbesondere keine Rechtsberatung, dar. Kunden, Lieferanten oder andere Parteien sollten sich bei Bedarf hinsichtlich ihrer individuellen Situation von einem qualifizierten Berater beraten lassen.

Diese Seite wurde zuletzt im 03.April 2025  aktualisiert, basierend auf Informationen aus der Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).  

Was ist die PPWR?

Derzeit ist der wichtigste Rechtsrahmen für Verpackungen in der Europäischen Union die Packaging and Packaging Waste Directive (PPWD), die in den 1990er Jahren verabschiedet und seitdem mehrmals überarbeitet wurde.

Im Jahr 2022 beschloss die Europäische Kommission, im Rahmen des sogenannten "EU-Green Deal and Circular Economy Action Plan" einen ehrgeizigeren Ansatz für Verpackungen und Verpackungsabfälle zu verfolgen. Ziel der EU ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen weiter zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 eine Netto-Null-Emission zu erreichen.

 

Ist die PPWR bereits in Kraft?

Die PPWR trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung, am 11. Februar 2025, in Kraft.  Unternehmen müssen verschiedene in der PPWR definierten Maßnahmen zu unterschiedlichen Terminen einhalten. Die ersten Maßnahmen werden ab dem 12. August 2026 gelten.

 

Wird sich die PPWR auf Ihr Geschäft auswirken?

Sicherlich wird die PPWR die Art und Weise, wie wir in der EU Verpackungen herstellen, verwenden und entsorgen, verändern und sich auf viele Bereiche der Wertschöpfungskette auswirken. Dies wird zu einer umfangreichen Verändung der Verpackungsindustrie in der EU führen.

Da die in der PPWR enthaltenen Maßnahmen den Großteil aller Verpackungskategorien und -arten zumindest teilweise betreffen werden, ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die geplanten Änderungen zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten.

 

Was sind die Hauptziele der neuen Verordnung?

Die Verordnung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern und gleichzeitig die Verpackungsvorschriften in der gesamten EU zu harmonisieren, um den freien Warenverkehr zu erleichtern, und zwar durch:

  • Verhinderung der Entstehung von Verpackungsabfällen. Die PPWR beabsichtigt, die Menge der in der EU anfallenden Verpackungsabfälle zu verringern, Beschränkungen für die Verwendung von Verpackungen einzuführen und wiederverwendbare und wiederbefüllbare Verpackungslösungen zu fördern.
  • Förderung von hochwertigem Recycling. Die PPWR zielt darauf ab, dass bis 2030 alle auf dem EU-Markt befindlichen Verpackungen auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können.
  • Harmonisierung von Vorschriften. EU-weite Vorschriften für die Kennzeichnung, den Leerraum-Anteil und den verpflichtenden Recyklatanteil von bestimmten Verpackungen werden gleiche Bedingungen in der gesamten EU schaffen, wobei für alle dieselben Regeln gelten.

Was ändert sich durch die PPWR gegenüber den bestehenden Vorschriften?

Ein neues, ehrgeizigeres Konzept für Verpackungsabfälle

Die PPWR ist eine Verordnung, mit der das Problem der zunehmenden Verpackungsabfälle in der Europäischen Union angegangen werden soll. Sie setzt den EU-Mitgliedsstaaten Ziele für die Abfallreduzierung, verbindliche Vorgaben für Unternehmen zur Wiederverwendung bestimmter Verpackungsarten, Verbote für einige Arten von Einwegverpackungen und Anforderungen zur Minimierung der verwendeten Verpackungsmenge.

Weitreichende Vorschriften für den gesamten EU-Markt

Die Umstellung von einer Richtlinie (engl. "Directive) hin zu einer Verordnung (engl. "Regulation") soll zu einer stärkeren Harmonisierung der Verpackungsvorschriften in der EU führen. Richtlinien geben den europäischen Ländern einen größeren Spielraum bei der Umsetzung der EU-Vorschriften und lassen nationale Abweichungen zu. Im Gegensatz dazu fördern Verordnungen in der Regel einen "One-size-fits-all"-Ansatz und legen Regeln fest, die überall auf die gleiche Weise umgesetzt werden müssen.

Die Kommission hat beschlossen, die bestehende Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, um eine stärkere Harmonisierung und Durchsetzbarkeit der Verpackungsvorschriften in ganz Europa zu gewährleisten, was eine positive Nachricht für insbesondere EU-weit tätige Unternehmen ist.

 

Was sind die wichtigsten in der PPWR vorgesehenen Maßnahmen?

  • Bis 2030 müssen alle Verpackungen in der EU recycelbar sein.
  • Alle Verpackungen müssen den Kriterien des "Design for Recycling" entsprechen, die in weiteren sekundären Rechtsvorschriften festgelegt werden.
  • Die von den Unternehmen zu entrichtenden Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung richten sich nach der Recyclingfähigkeit.

Wiederverwendungsziele und Wiederbefüllungsverpflichtungen für verschiedene Verpackungsarten (Lebensmittel und Getränke, Sammelverpackungen, Transportverpackungen) treten in Kraft. Faserbasierte Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton (kurz: "PPK") sind von allen Wiederverwendungszielen ausgenommen, daher gelten diese Maßnahmen nicht für PPK-Verpackungen.

Ab 1. Januar 2030 gilt ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen:

  • In Form von Schrumpffolie und Sammelfolie, wenn sie dazu verwendet werden, Produkte zusammenzufassen, um zum gemeinsamen Kauf anzuregen.
  • Für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg (einige noch zu bestimmende Ausnahmen)
  • Für Lebensmittel und Getränke, die im Gastgewerbe (HORECA) verzehrt werden 

Bis zum 1. Januar 2030:

  • Verpackungsminimierung wird zur Norm.
  • Maximal 50% Leerraumanteil für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen (genaue Berechnungsgrundlage wird noch festgelegt).
  • Verpackungen, die den Verbrauchern vorgaukeln, das Produkt sei größer als es tatsächlich ist, werden verboten (z. B. doppelwandige Verpackungen, falsche Böden).

Was unternimmt DS Smith in Bezug auf die PPWR, und wie können wir Ihnen helfen?

Als führender Anbieter von nachhaltigen, faserbasierten Verpackungen in Europa hat DS Smith den PPWR-Vorschlag von Anfang an verfolgt. Wir helfen unseren Kunden dabei, individuelle und maßgeschneiderte Display- und Verpackungslösungen zu entwickeln, die bestehenden aber auch zukünftigen Vorschriften entsprechen.

Wir arbeiten kontinuierlich an innovativen Lösungen, die sicherstellen, dass unser Portfolio den Anforderungen der neuen Verordnung gerecht wird, und sind gut positioniert, um unseren Kunden zu helfen, das Beste aus diesen regulatorischen Änderungen zu machen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihnen helfen können, diese Änderungen zu bewältigen. Wir freuen uns, Ihre Verpackungen gemeinsam zukunftssicher zu gestalten. 

Quellen: 

Regulation - EU - 2025/40 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

lukas.bessler

Lukas Beßler

Marketing Manager Deutschland & Schweiz


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